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Gesetzliche Grundlagen, Rechtliche Hinweise, Auszug aus den Gesetzestexten:
Das Gerät darf in der BRD nicht ohne die dazu etwa erforderlichen Genehmigungen der Reg TP
oder geltender Gesetze in Betrieb genommen werden.
Eine Ausnahme stellt § 5b des FAG dar, d.h. Lieferung an Gewerbetreibende,
die Funk- und Sendeanlagen herstellen, vertreiben, instand setzen oder im- und exportieren,
ist innerhalb der BRD nach Vorlage eines gültigen Gewerbenachweises möglich.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Verwendung als Abhörgerät,
Wanze oder Minispion, das Belauschen und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
ebenfalls nicht erlaubt sind und bei Strafe verboten ist.
Es müssen die Bestimmungen der entsprechend geltenden Gesetze unbedingt beachtet und befolgt werden!
Für entstandene Schäden die durch Missbrauch entstehen ist ausschließlich der Betreiber der Sendeanlage verantwortlich.
Für längere Betrieszeiten ist es empfehlenswert den Sender außerhalb des Radiobereiches zu betreiben.
So wird der Sender nicht von unerwünschten Mithörern empfangen.
Hierzu ist allerdings ein qualitativ guter Scanner, der Frequenzen direkt oberhalb der 108 Mhz Grenze empfängt, erforderlich.
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